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St.-Ludwig
Edenkoben

Angebote zum Glauben, Leben und Feiern

»Glauben, Leben, Feiern« - an diesen drei Begriffen orientieren sich die Angebote unserer Pfarrgemeinde. Dahinter verbergen sich die theologischen Bezeichnungen "Katechese" (Glaube und Weitergabe des Glaubens), "Caritas" (Nächstenliebe, Hilfe in Not) und "Liturgie" (Feier des Glaubens). Diese drei Bereiche sind nicht streng voneinander zu trennen, sondern sie überschneiden sich und bedingen einander. Das verbindende Glied heißt "Gemeinschaft", Gemeinschaft aus dem und im Glauben:
Gottesdienste
Beerdigung
Feier der Versöhnung (Buße, Beichte, …)
Krankenkommunion
Liturgische Dienste
Totengedenken
Taufe
Erstkommunion
Firmung
Ehe - Hochzeit
Krankensalbung
Erwachsenenbildung
Glaubenleben in den Gruppen
Beratung
Besuchsdienste
Caritas
Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche: (Wieder)Eintritt / Austritt
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Gottesdienste
Mittelpunkt der Kirchengemeinde ist Jesus Christus. Sein Leben, sein Leiden, seine Auferstehung und seine Gegenwart feiert die Gemeinde in der Eucharistie (Heilige Messe).
Darüber hinaus gibt es viele andere Formen von Gottesdiensten, die in der katholischen Kirche und so auch bei uns in St. Ludwig gefeiert werden. → s. Gottesdienste.
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Beerdigung
Es tut weh, einen geliebten Menschen zu verlieren. Ein würdevoller Abschied von dem Verstorbenen kann helfen, Trauer und Schmerz zu verarbeiten. Da nach dem Tod eines Menschen viel erledigt werden muss, ist es hilfreich sich an ein Beerdigungsinstitut zu wenden. Dieses setzt sich dann auch mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung - wenn eine kirchliche Bestattung bzw. Trauerfeier gewünscht ist. Voraussetzung für eine kirchliche Beerdigung ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche.
Wird dem Pfarrbüro ein Todesfall gemeldet, wendet sich der Pfarrer an die Trauerfamilie, um die kirchliche Feier vorzubereiten … wenn die Familie ihn nicht schon vorher benachrichtigt hat.

Ablauf einer Beerdigung
  • Die engsten Angehörigen verabschieden sich am Sarg.
  • Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit Liedern, Gebeten, kurzem Lebenslauf, Lesung aus der Bibel und Ansprache.
  • Gang zum Grab, Segnung des Grabes, Herablassen des Sarges, Bestreuen mit Erde und Besprengen mit Weihwasser, Errichtung des Kreuzes, Gemeinsames Gebet ("Vater unser") und Segen.
  • Anschließend persönliches Abschiednehmen. Ein schöner Ritus ist, dem Verstorbenen mit Weihwasser die letzte Ehre zu erweisen
  • .
  • Nach der Trauerfeier und dem Abschiednehmen auf dem Friedhof empfiehlt sich im Anschluss an die Beerdigung ein 1. Sterbeamt in der Pfarrkirche. Dabei feiern wir die Auferstehung Christi und die Hoffnung auf das ewige Leben.
Urnenbestattung

Im Falle einer Einäscherung des Verstorbenen gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Es findet eine kirchliche Trauerfeier in der Aussegnungshalle des Friedhofs statt, anschließend wird der Sarg vom Beerdigungsinstitut zur Verbrennung überführt. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann einige Tage später in kleinem Kreise - auf Wunsch mit kirchlicher Begleitung.
  2. Die Urnenbeisetzung erfolgt unmittelbar nach der kirchlichen Trauerfeier auf dem Friedhof.
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Feier der Versöhnung
(Buße, Beichte, ...)

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat sich das Verständnis des Bußsakramentes grundlegend geändert, doch der Inhalt ist derselbe geblieben: Wir feiern, dass Gott uns unsere Sünden vergibt. Im Gleichnis vom Verlorenen Sohn (Lk 15, 11-32) erzählt Jesus von einem Sohn, der seinen Vater verlässt, seinen Erbteil verjubelt und mit schlechtem Gewissen wieder nach Hause zurückkommt. Der Vater schließt ihn in seine Arme und feiert ein Fest. Und genauso wie der Vater wird auch Gott die Menschen, die zu ihm kommen, aufnehmen. Das ist ein Grund zur Freude: Gott feiert mit uns das Fest der Versöhnung.
Diese Versöhnung wird uns immer wieder zugesagt, zum Beispiel wenn wir das "Vater unser" beten ("und vergib uns unsere Schuld"), oder zu Beginn eines Gottesdienstes ("Es erbarme sich unser der gütige Gott, er nehme von uns Sünde und Schuld und schenke uns ewiges Leben."), oder in einem Bußgottesdienst. Wir können der vergebenden Liebe Gottes sicher sein, wenn wir versuchen, Schaden, den wir angerichtet haben, wieder gut zu machen oder wenn wir uns bei Menschen entschuldigen, denen wir Unrecht getan haben.
Die höchste Form der Feier der Versöhnung ist das Sakrament der Buße, das je nach Wunsch im Beichtstuhl oder in einem persönlichen Beichtgespräch gespendet wird.
Aktuelle Angaben dazu sind stets dem neuen Pfarrbrief zu entnehmen … oder auch im Pfarrbüro zu erfragen.
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Krankenkommunion
Wer nicht mehr in den Gottesdienst kommen kann (Altersgründe, Krankheit), hat die Möglichkeit der Kranken- bzw. Hauskommunion. Dieser Dienst wird von ehrenamtlichen Kommunionhelfer/innen zusammen mit den hauptamtlichen Seelsorgern angeboten. Falls Sie oder ein Angehöriger oder Bekannter diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie diesen Wunsch bitte dem Pfarrbüro mit.
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Liturgische Dienste
"Gottesdienst" bedeutet sich Gott und einander in Gemeinschaft zuzuwenden. Die Gläubigen sind deshalb - wie das Zweite Vatikanische Konzil es formuliert - zur aktiven Teilnahme eingeladen. Dazu gehören das gemeinsame Singen und Beten, der Empfang der Heiligen Kommunion und die Übernahme von bestimmten Aufgaben im Gottesdienst.

Unter die liturgischen Dienste werden gezählt:
  • die Sakristanin, die sich um den äußeren Rahmen kümmert (z.B. Herrichten des Kirchenraums, die liturgische Kleidung und die liturgischen Gefäße)
  • die Ministrantinnen und Ministranten (Minis), die ganz vielfältige Dienste im Bereich der Gottesdienste - stellvertretend für die ganze Gemeinde übernehmen - übernehmen
  • die Lektorinnen und Lektoren, die die Lesungen und die Fürbitten vortragen
  • die Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer, die beim Verteilen der Hl. Kommunion mithelfen und die teilweise auch kranken Gemeindemitgliedern die Hl. Kommunion nach Hause bringen können
  • die Organisten, Musiker und Sänger, die bei der musikalischen Gestaltung zum Lob Gottes und zur Freude der Gemeinde mitwirken
  • die Gottesdiensthelferinnen und - helfer, die selbständig Wortgottesfeiern vorbereiten und gestalten.
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Totengedenken
Traditioneller Tag, an dem die Kirche ihrer Verstorbenen gedenkt, ist "Allerseelen" (2. November). Da aber der 1. November ("Allerheiligen") staatlicher Feiertag ist, besuchen wir an diesem Tag die Friedhöfe. In diesem Rahmen findet auch ein Gottesdienst mit Gräbersegnung auf unserem Friedhof statt.
Es ist auch eine gute und sinnvolle Tradition, in Eucharistiefeiern (Heiligen Messen), der Toten zu gedenken. Traditionsgemäß werden so z.B. die drei Sterbeämter nach dem Tod eines Angehörigen und die Jahresgedächtnisse gefeiert. Wer möchte, dass ein Verstorbener im Gebet der Kirche namentlich erwähnt wird (d.h., dass für ihn "eine Messe gelesen" wird), wende sich ans Pfarrbüro.
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Taufe
Jesus wurde zu Beginn seines öffentlichen Wirkens von Johannes am Jordan getauft. Damals war die Taufe das Zeichen der Umkehr. Nach der Auferstehung Christi wurde die Taufe zum Aufnahmeritus der christlichen Gemeinde.
Üblich ist die Taufe eines Kleinkindes. Dabei werden die Eltern gefragt, welchen Namen sie dem Kinde gegeben haben. Der Täufling wird nicht nur mit Wasser übergossen, sondern auch mit Öl gesalbt - wie ein König. Die Taufkerze soll dem Neugetauften verdeutlichen, dass Jesus Christus ihn als leuchtendes Licht auf dem Lebensweg begleitet.
Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind mit Gottes Liebe und in der Gemeinschaft der Kirche seinen Lebensweg gehen kann, dann werden Sie sich auch für die Taufe Ihres Kindes entscheiden.
Was es für Sie und Ihr Kind bedeutet, getauft zu sein und zur Kirche zu gehören, das möchten wir gemeinsam mit Ihnen, mit den Paten und anderen Eltern in einem Taufgespräch bedenken.
Die Kindstaufe ist grundsätzlich möglich während der Sonntagsgottesdienste oder zu bestimmten Taufterminen um die Mittagszeit an manchen Sonntagen. Die genauen Tauftermine können Sie im Pfarrbüro erfragen.
Wenn Sie Ihr Kind zut Taufe anmelden, sollten Sie folgende Schritte beachten:
  • Abklären des Termins im Pfarrbüro.
  • Persönliche Anmeldung im Pfarrbüro; dazu benötigen Sie Stammbuch bzw. Geburtsurkunde und die Angabe des Taufpaten (mit katholischer Religionszugehörigkeit, d.h. Mitglied in der Katholischen Kirche - Mitglieder anderer christlicher Konfessionen können nur Taufzeugen sein). Falls der Taufpate nicht in Edenkoben wohnt oder getauft ist, benötigt er eine Mitgliedsbescheinigung seines Wohnortpfarramtes.
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Erstkommunion
Durch die Erstkommunion werden die getauften Christen (in der Regel Kinder mit etwa 9 Jahren) zur vollen Teilnahme an der Eucharistie geführt, d.h. sie dürfen die heilige Kommunion empfangen, in der sich uns Jesus Christus in unüberbietbarer Weise schenkt und uns ewiges Leben in Gemeinschaft mit Gott und allen Gläubigen verspricht.
In der Regel werden alle Eltern der "Drittklässler", die den katholischen Religionsunterricht besuchen, jeweils vor Beginn des Schuljahres angeschrieben und zu einem Informationsabend über den Kommunionweg eingeladen.
Die Kommunionvorbereitung folgt in St. Ludwig - wie vielerorts - dem familienkatechetischen Ansatz:
  • Die Eltern begleiten ihre Kinder auf dem Weg und werden ermutigt, an Hand eines Familienbuches mit ihnen über religiöse Themen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam den Glauben in der Familie zu leben.
  • Um selbst die Möglichkeit zu finden, sich mit Glaubens- und Lebensfragen ganz neu auseinander zu setzen treffen sich die Eltern in unregelmäßigen Abständen zu verschiedenen Gesprächsabenden. Diese begleiten thematisch auch den Kommunionweg der Familie.
  • Zudem ist das Miterleben und -feiern der Gottesdienste - schon von der Sache her - eines der wichtigsten und zentralen Elemente der Erstkommunionvorbereitung.
Die verschiedenen Elemente des Kommunionweges sind demnach:
  • Elterntreffen
  • Familiengespräche
  • Kindertreffen
  • Wegegottesdienste
  • Sonntagsgottesdienste
  • Besondere Veranstaltungen im Kirchenjahr
Im Rahmen der Kommunionvorbereitung feiern die Kinder auch das Sakrament der Versöhnung (Beichte).
Die Erstkommunion wird in jedem Jahr am Sonntag nach Ostern (Weißer Sonntag) gefeiert.
Nach der Erstkommunion können die Kinder in die MINIstrantenGruppe eintreten.
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Firmung
Das Sakrament der Firmung wird in der Regel vom Bischof oder Weihbischof gespendet - in unserer Gemeinde in der Regel alle zwei Jahre. In der frühen Kirche war der Ritus so, dass ein Priester oder Diakon den Taufbewerber mit Wasser übergossen hat. Anschließend wurde der Neugetaufte zum Bischof geführt, damit er ihm die Hände auflegt als Zeichen dafür, dass Gottes Geist in ihm wirksam ist. Durch die Einführung der Kindertaufe bekam die Firmung eine neue Bedeutung. Was in der Kindertaufe der Pate macht, muss nun der junge Mensch selber öffentlich bekennen: seinen Glauben an Gott, sein Vertrauen auf Jesus Christus. Das Sakrament der Firmung ist auch die Feier der Mündigkeit. Dem jungen Menschen (Mindestalter in St. Ludwig i.d.R. 14 Jahre) wird Gottes Geist für seinen weiteren Lebensweg zugesprochen.
Die möglichen Firmlinge und ihre Eltern werden bei uns für die Firmvorbereitung angeschrieben und zunächst zu einem Informationstreffen für die Eltern bzw. Jugendlichen eingeladen. Daraus erfolgt die persönliche Entscheidung für den Firmweg mit verschiedenen Stationen:
  • Treffen der Jugendlichen mit den Gemeindekatecheten zu 8-10 wöchentlichen Gruppenstunden
  • danach Mittun in einem gewählten Projekt, das Einblick gibt, wie Christen heute leben und Kirche gestalten
  • anschließend 2 Firmtage mit allen Jugendlichen zur abschließenden Vorbereitung mit Empfang des Bußsakramentes
  • Mitgestaltung und Mitfeier besonderer Gottesdienste
Diese Stationen wollen die Jugendlichen zu einer ganz persönlichen Entscheidung, zu einem ganz eigenen Ja zu Gott und zur Kirche führen … was seinen Ausdruck in der Anmeldung zum Empfang des Firmsakramentes findet.
Die Firmung selbst wird für die Firmlinge unserer Gemeinde im Jahr 2010 am Freitag, den 18. Juni gespendet.
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Ehe - Hochzeit
Sakramente sind Zeichen der Liebe Gottes. Bei keinem der sieben Sakramente wird das deutlicher als bei der Hochzeit, wo zwei Menschen feiern, dass Gott ihre Beziehung segnet. Als Ehepaar sollen sie sichtbares Zeichen dafür sein, dass Gott die Welt liebt. Gerade weil für die katholische Kirche die Ehe ein Sakrament ist, ist damit die Unauflöslichkeit verbunden. D. h., dass zu Lebzeiten des Ehepartners keine neue Ehe (Wiederverheiratung) möglich ist.
Die Ehepartner werden bei der Trauung gefragt:
"Wollen Sie Ihre Frau/Ihren Mann lieben und achten und ihr/ihm die Treue halten alle Tage Ihres Lebens, bis der Tod Sie scheidet?
"Sind Sie bereit, die Kinder, die Gott Ihnen schenken will, anzunehmen und sie im Geiste Christi und seiner Kirche zu erziehen?"
"Sind Sie bereit, als christliche Eheleute Mitverantwortung in der Kirche und der Welt zu übernehmen?".
Das Eheversprechen lautet:
"N. , ich nehme dich an als meine Frau/meinen Mann und verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und in Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren, solange ich lebe."
Wenn Sie als Paar die kirchliche Trauung anstreben, freuen wir uns mit Ihnen, dass Sie Ihren gemeinsamen Lebensweg ganz bewusst mit Gott gehen und ihn unter seinen Schutz und Segen stellen wollen.
Dazu sind folgende Schritte wichtig:
  • Sie melden sich frühzeitig (4 bis 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin) beim Pfarramt (der Hochzeitskirche), um zu gewährleisten, dass "die Kirche frei ist" - d.h. dass zum ihrem Wunschtermin nicht schon eine andere Feier in der Kirche stattfindet.
  • Sie melden sich ebenso rechtzeitig beim Pfarrbüro ihres Wohnortes. Der dortige Pfarrer ist für das sogenannte "Brautgespräch" zuständig und wird dafür gemeinsam mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
  • Sie verständigen sich mit Ihrem "Traupriester" über den genauen Termin Ihrer Hochzeit und besprechen gemeinsam mit ihm auch die Gestaltung der kirchlichen Feier. Diese muss nach Kirchenrecht immer in einer Kirche oder Kapelle stattfinden.
  • Als formale Unterlagen benötigen die beiden zukünftigen Eheleute je einen "Taufschein für Ehezwecke", der beim zuständigen Taufpfarramt (nachzulesen im Stammbuch der Eltern) anzufordern ist.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten in einer kirchlichen Feier den Ehebund zu schließen:
  • Feier der Trauung: Während eines festlichen Wortgottesdienstes mit Gebeten, Liedern, Schriftlesung und Predigt gibt sich das Brautpaar vor Gott und der Gemeinde das Ja-Wort und empfängt den Segen.
  • Hochzeitsamt: Die Trauung erfolgt im Rahmen einer Heiligen Messe. Dies wird besonders von Brautpaaren gewünscht, die ihr Leben ganz bewusst als praktizierende Katholiken gestalten und deshalb gemeinsam mit ihren Familien und Freunden auch an diesem Tag die Eucharistie feiern möchten.
  • Trauung von konfessionsverschiedenen Paaren: Im Rahmen eines Wortgottesdienstes kann die Trauung durch einen katholischen Geistlichen gefeiert werden, maber auch in Begleitung eines evangelischen/protestantischen/orthodoxen Priesters. Die Trauung selbst kann in der katholischen Kirche jedoch nur nach katholischem Ritus vollzogen werden.
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Krankensalbung
Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente. Mit ihr soll einem kranken Menschen Gottes Heil zugesagt werden. Der Priester salbt den Kranken auf der Stirn und auf den Händen und spricht:
"Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von den Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."
Das Sakrament der Krankensalbung ist also keine "Letzte Ölung", sondern liebevolle Hilfe in einer schweren Krankheit oder im Alter. Es kann mehrmals gespendet werden. Haben Sie also keine Bedenken, den Wunsch nach einer Salbung zu äußern … oder dies für einen Kranken dann zu tun, solange er diese Feier noch miterleben und nachvollziehen kann. Die Priester unserer Gemeinde sind dazu jederzeit bereit. Das Pfarrbüro hilft Ihnen weiter.
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Glauben leben in den Gruppen
In ganz verschiedenen Gruppen unserer Gemeinde versuchen Menschen ihr Leben und ihre Gemeinschaft im und aus dem Glauben zu gestalten. Alle freuen sich auf Gleichgesinnte und Suchende, die sich mit ihnen auf den Weg machen wollen. → s. Gemeindeleben
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Beratung
Der Pfarrer und gegebenenfalls auch seine haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen stehen Ihnen gern zu persönlichen Gesprächen zur Verfügung (Schweigepflicht), vermitteln Sie unverbindlich an kompetente Beratungsstellen oder führen Sie notwendiger Hilfe zu. → s. Caritas-Ausschuss.
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Besuchsdienste
Unser Besuchsdienst gratuliert älteren Gemeindemitgliedern regelmäßig zu ihrem Geburtstag, darüber hinaus bieten wir auch die Kranken- bzw. Hauskommunion zu spenden an.
Alle Neuzugezogenen werden i.d.R. zuhause besucht und mit einem Info-Brief begrüßt bzw. erhalten erste Informationen durch unseren Pfarrbrief.
Außerdem existiert ein Besuchsdienst für die Seniorenheime in Edenkoben und für die Kranken der Pfarrgemeinde in den Krankenhäusern von Landau und Neustadt.
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Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche
- (Wieder-)Eintritt/Austritt -

Gegenüber früher ist es heute kein "Automatismus" mehr, Mitglied einer Kirche zu sein. Getaufte und auch Nichtgetaufte stellen in unserer Zeit oft viele Überlegungen an, was sie ganz persönlich bewegt und letztlich den Entschluss fällen lässt, einer Kirche anzugehören oder außerhalb einer solchen das Leben zu gestalten. Unsere Pfarrgemeinde möchte Sie bei solchen Überlegungen nicht allein lassen, sondern Ihnen bei Ihren entscheidenden Überlegungen helfen.

Möchten Sie in die Katholische Kirche (wieder) eintreten?
Was bewegt Menschen in die Kirche einzutreten? Oft ist es die Sehnsucht nach einer Geborgenheit, die viele in der Stille einer Kirche und bei der Feier der Gottesdienste empfinden. Auch der Wunsch, Feste wie Weihnachten, Ostern … wieder mit Sinn zu füllen und zu feiern, ist für viele ein Anlass über die Mitgliedschaft in der Kirche nachzudenken. Ebenso die Erkenntnis, dass sich die Kirche für das Gute in der Welt einsetzt und gegen das Unrecht ihre Stimme erhebt. Und schließlich die Tatsache, dass die Kirche aus dem Glauben heraus Werte vermittelt, die unser Leben positiv prägen.
Für viele Menschen hat der Eintritt in die Kirche neben der spirituellen Bedeutung auch praktische Gründe. Der Wunsch nach einer kirchlichen Hochzeit, die Taufe eines Kindes oder das Erleben einer kirchlichen Beerdigung sind häufig Situationen, in denen man neu über seine Lebenssituation nachdenkt.

Was ist zu tun, wenn auch Sie so denken und fühlen?
Oftmals möchten Menschen aktuell so schnell wie möglich ihren Kirchenaustritt zurücknehmen oder ganz neu eintreten. Auch wenn dieser Wunsch zunächst plausibel und nachvollziehbar erscheint, sollte Ihr (Wieder)Eintritt mehr sein als ein formaler Verwaltungsakt. Ein (Wieder-)Eintritt in die Kirche kann eine Chance sein für Sie, für den Pfarrer bzw. die kirch-lichen Mitarbeiter/-innen sowie die Kirche insgesamt. Da Ihre persönliche Situation und Ihre Fragen in der Vorbereitung ausreichend Raum erhalten sollten, ist es nur schwer möglich hier z.B. eine allgemein verbindliche Dauer der Vorbereitung zu benennen. Gemeinsame Gespräche über Fragen des Glaubens oder über Versäumnisse der Kirche, die möglicherweise zu Ihrem Austritt oder einer früheren Nicht-Taufe geführt haben, können dem (Wieder-)Eintritt einen sehr hohen persönlichen Stellenwert verleihen. Deshalb möchten wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen, um durch eine möglichst individuelle Begleitung Ihren Weg (zurück) in die Kirche vorzubereiten. Wenden Sie sich deshalb bitte vertrauensvoll an unser Pfarrbüro bzw. Pfarrer Matthias Pfeiffer zu einem persönlichen Gespräch.

Wenn Sie weitere Informationen suchen, können Sie diese auch finden unter: www.katholisch-werden.de.

Sie wollen aus der Kirche austreten?
Auch ein solcher Schritt sollte gut überlegt und nicht ohne ausführliche Informationen über die Konsequenzen getan werden. Wir möchten Sie auch bei diesem Schritt nicht allein lassen und bieten Ihnen das vertrauliche Gespräch als Entscheidungshilfe an.
Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie nach einem Kirchenaustritt bzw. dem Verlassen der kirchlichen Gemeinschaft…
- keine Sakramente mehr empfangen können (z.B. Kommunion, Krankensalbung, Firmung)
- kein Patenamt (bei Taufe oder Firmung) übernehmen können
- nicht kirchlich beerdigt werden können
- nur mit einer besonderen Erlaubnis kirchlich heiraten können, falls ihr/e Partner/in katholisch ist
- nicht mehr an den demokratischen Wahlen der Kirche (Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat) teilnehmen können - weder aktiv noch passiv
- den Erhalt kirchlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime usw. nicht mehr unterstützen, so dass deren Existenz - auch durch Sie - in Zukunft gefährdet ist
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